Die Eröffnungsbilanz

Wann wird eine Eröffnungsbilanz benötigt?

Jedes bilanzierende Unternehmen muss zu Beginn eines jeden neuen Geschäftsjahres eine Eröffnungsbilanz erstellen. Damit werden die Konten, die mit dem Jahresabschluss geschlossen wurden, für das neue Geschäftsjahr wieder eröffnet.

Die Bestände der Konten sind identisch mit der Schlussbilanz des soeben beendeten Geschäftsjahres. Jedes Eröffnungsbilanzkonto weist den Abschluss-Saldo des entsprechenden Kontos der Schlussbilanz aus.

Außerdem müssen neu gegründete Unternehmen eine Eröffnungsbilanz erstellen. Diese Vorschrift findet sich im Handelsgesetzbuch in § 242 HGB.

Darüber hinaus wird eine Eröffnungsbilanz in folgenden Situationen benötigt:

  • Wenn das Unternehmen seine Rechtsform ändert.
  • Wenn Gesellschafter einer Personengesellschaft ausscheiden.
  • Wenn der Eigentümer des Unternehmens wechselt.
  • Wenn zwei Unternehmen fusionieren oder eine Unternehmensumwandlung stattfindet.

Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Laut Gesetz ist sie ein „das Verhältnis von Vermögen und Schulden darstellender Abschluss“ eines Unternehmens – wie jede andere Bilanz auch. Sie listet links, auf der Aktivseite, die Vermögenswerte eines Unternehmens und rechts, auf der Passivseite, seine Eigenmittel und Schulden auf.

Damit gibt die Passivseite Aufschluss über die Kapitalherkunft, d. h. Eigen- und Fremdkapital, und die Aktivseite über die Kapitalverwendung, d. h. Vermögenswerte und Forderungen.

In einer Bilanz sind beide Seiten ausgeglichen, d. h. betragsgleich. Bilanz kommt aus dem italienischen „bilancia“, was „Waage“ bedeutet. Aktiva und Passiva halten sich die Waage.

Bilanzgliederung

Die Bilanzpositionen werden auf aktiven und passiven Bestandskonten ausgewiesen. Diese sind nach Art und Fristigkeit gegliedert.

Die Bilanzgliederung ist standardisiert und gesetzlich vorgeschrieben. Für unterschiedliche Unternehmenstypen existieren unterschiedliche Bilanzgliederungen. Außerdem sind die Rechtsform, die Größe, der Unternehmensgegenstand und verschiedene andere Kriterien für die Wahl der richtigen Bilanzgliederung maßgeblich.

Wer muss eine Eröffnungsbilanz erstellen?

Jedes bilanzierungspflichtige Unternehmen muss dies tun. Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die lediglich eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, sind von dieser Pflicht ausgenommen; sie müssen überhaupt keine Bilanz aufstellen.

Wie wird eine Eröffnungsbilanz aufgestellt?

Das Eröffnungsbilanzkonto ist ein Hilfsmittel, um die Bestandskonten in der Bilanz zu eröffnen. Die Buchhaltung überträgt die Anfangsbestände der Eröffnungsbilanz aus dem Eröffnungsbilanzkonto (EBK) auf die Bestandskonten. Buchhalter sprechen von „Saldenvortragsbuchungen“. Somit spiegelt das Eröffnungsbilanzkonto die Bilanz wider. Die Anfangspositionen der Aktivseite stehen im EBK auf der Habenseite und die Anfangspositionen der Passivseite stehen im EBK auf der Sollseite.

In den Kontenrahmen der DATEV hat das Eröffnungsbilanzkonto die Nummer 9000 und heißt „Saldenvorträge Sachkonten“.

Buchungssätze für den Saldenvortrag

Die Buchungssätze für die Saldenvortragsbuchungen lauten:

  • per Aktivkonto an EBK
  • per EBK an Passivkonto

Damit werden die Schluss-Salden des abgelaufenen Geschäftsjahres als Anfangssalden für das neue Geschäftsjahr eingebucht.

Buchhaltungssoftware automatisiert den Vorgang

Alle Unternehmen verwenden heute für ihr Rechnungswesen eine Buchhaltungssoftware. Diese automatisiert den gesamten oben geschilderten Vorgang. Beim Jahresabschluss werden Saldenvortragsbuchungen für die Sachkonten erzeugt und die Salden ins neue Geschäftsjahr übernommen. Damit ist dem Grundsatz der Bilanzkontinuität und Bilanzidentität Genüge getan.

Es existiert auch Software mit jahresübergreifender Funktion. Diese ist für das Rechnungswesen und die Buchhaltung besonders komfortabel, weil sie die Bilanz automatisch fortschreibt. Der Unternehmer muss nicht jedes Jahr extra eine neue Eröffnungsbilanz erstellen.

Neu gegründete Unternehmen

Eine Übernahme der Salden der Vorjahreskonten ist natürlich nur bei bestehenden Unternehmen möglich. Wie aber stellt ein neu gegründetes Unternehmen seine Eröffnungsbilanz auf? (Man spricht in diesem Fall auch von einer „Anfangsbilanz“ oder „Gründungsbilanz“ der Gesellschaft.

Ganz einfach: Neue Unternehmen müssen zunächst Inventur machen. Die Inventur ist eine Bestandsaufnahme der Vermögensgegenstände und Schulden des neuen Unternehmens. Das Verzeichnis dieser Bestände nennt man Inventar und dieses ist die Grundlage für die Eröffnungsbilanz.

Stichtag für Eröffnungsbilanz GmbH

Lange Zeit war nicht klar, zu welchem Stichtag eine neue GmbH ihre Eröffnungsbilanz erstellen muss. Bei der Geschäftsaufnahme? Bei der Eintragung ins Handelsregister? Bei der notariellen Beurkundung? Die Meinungen gingen auseinander. 2009 urteilte der BFH (Az. IV R 38/07), dass der Stichtag der Eröffnungsbilanz das Datum der Geschäftsaufnahme ist – sozusagen der frühestmögliche Zeitpunkt.

Wertansätze in der Eröffnungsbilanz

Allgemeine Bewertungsgrundsätze finden Sie in § 252 f HGB. Das Handelsrecht legt darin Wert auf eine „vorsichtige“ Bewertung, die alle vor dem Stichtag entstandenen Risiken und Verluste berücksichtigt, aber Gewinne nur so weit, wie sie bis zum Stichtag tatsächlich zugeflossen sind.

Ebenso wie eine Bilanzkontinuität gibt es auch eine Bewertungskontinuität. Die Bewertungsverfahren können nicht einfach gewechselt werden.

Die Wertansätze von Sachgegenständen und Aktien sind häufig nicht exakt bestimmbar. Bei laufenden Unternehmen sind Vermögensgegenstände zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen anzusetzen. Bei neuen Unternehmen in Gründung muss z. B. der Gebrauchtwagen, der in die Firma eingebracht wird, mit einem Schätzwert angesetzt werden. Ist dies getan, ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Anlagenbuchhaltung gelegt.

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Was genau sind Anschaffungs- und Herstellungskosten?

Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten. Preisminderungen sind abzusetzen.

Herstellungskosten sind im Wesentlichen Material- und Fertigungskosten. Für diese gilt ein Bilanzierungsgebot. Darüber hinaus dürfen auf den hergestellten Gegenstand entfallende Verwaltungskosten angesetzt werden. Für diese gilt ein Bilanzierungswahlrecht. Forschungs- und Vertriebskosten rechnen nicht zu den Herstellungskosten; für sie gilt ein Bilanzierungsverbot.

Wer es genauer wissen möchte, schaut in § 255 HGB. Hier sind die Bewertungsmaßstäbe für das Rechnungswesen festgelegt.

Was muss eine Eröffnungsbilanz sonst noch enthalten?

Die Eröffnungsbilanz enthält (natürlich) auch noch Folgendes:

  • Den Namen des Unternehmens
  • Den Ort und das Datum der Gründung
  • Die Namen der Geschäftsführer
  • Die Unterschriften aller Geschäftsführer

Muss ich wirklich…?

Ja. An der Eröffnungsbilanz führt kein Weg vorbei. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Das ist die schlechte Nachricht. Doch es gibt auch gute Nachrichten:

Gründer können sich beim  Aufstellen Ihrer Eröffnungsbilanz vom Steuerberater helfen lassen. Die Kosten sind recht übersichtlich und Sie sind damit gewissermaßen auf der sicheren Seite.

Außerdem dient die Eröffnungsbilanz als Grundlage und Ausgangspunkt für ihre weitere Buchhaltung. Einmal in die Buchhaltungssoftware eingepflegt, wird die Bilanz vom Programm automatisch fortgeschrieben.

Nach den Grundsätzen der Kontinuität von Bilanz und Wertansätzen werden die Sachkonten anhand der übers Jahr gebuchten Geschäftsvorfälle fortgeschrieben und am Ende des Wirtschaftsjahres wieder saldiert und neu eröffnet. Und der Kreislauf beginnt von Neuem.

Fazit

Die Eröffnungsbilanz bildet das Verhältnis von Vermögen und Schulden bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder zu Beginn eines Geschäftsjahres ab. Die Bilanzkonten sind (aktivische oder passivische) Bestandskonten.

Im laufenden Geschäftsbetrieb wird die Eröffnungsbilanz automatisch von der Buchhaltungssoftware aus den Salden des Jahresabschlusses abgeleitet.

Bei Neugründungen wird die Eröffnungsbilanz aus dem Inventar erstellt. Dieses ist ein Verzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden des jungen Unternehmens.

Die Aufstellung einer solchen Gründungsbilanz ist kein Kinderspiel. Am besten lassen Sie sich dabei von Ihrem Steuerberater unterstützen.

Autor:in Dorothea Heymann-Reder
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